Elternberatung

Damit das Wohlbefinden der Kinder an oberster Stelle steht 

 

Für Eltern, die gerade in der Scheidungs- und Trennungsphase stecken, ist es oft schwierig, den Schmerz ihrer Kinder zu erkennen, weil sie mit ihrem eigenen Schmerz und Enttäuschungen beschäftigt sind. Für Kinder ist die Scheidung oder Trennung ihrer Eltern meist mit Angst- und Verlustgefühlen verbunden. Sie fühlen sich hilflos, missverstanden, allein und entwickeln Verhaltensauffälligkeiten oder werden aggressiv.

 

Gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG ist es ab dem 1. Februar 2013 Eltern mit minderjährigen Kindern nicht mehr möglich, sich ohne vorherige Elternberatung einvernehmlich scheiden zu lassen. Hintergrund dieser Regelung ist, die Eltern bestmöglich über alle Folgen, die sich aufgrund der Scheidung für ihre Kinder ergeben, aufzuklären und zu informieren.

 

Von der Expertenkommission des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend erhielt ich die Eignungsanerkennung zur Beratung vor einvernehmlichen Scheidungen und wurde in die Liste der Berater und Beraterinnen eingetragen. Nach der absolvierten Beratung erhalten Sie von mir eine Bestätigung zur Vorlage bei Gericht.

 

Ziele der Elternberatung

 

  • Begleitung durch die belastende Zeit
  • Umgang mit dem Besuchsrecht nach einer Scheidung
  • Die Paarebene verlassen, aber als Eltern zusammenarbeiten
  • Gefühle, Bedürfnisse und Konflikte der Kinder erkennen
  • Das Recht des Kindes auf beide Elternteile