Elternberatung

Damit das Wohlbefinden der Kinder an oberster Stelle steht 

 

Für Eltern, die gerade in der Scheidungs- und Trennungsphase stecken, ist es oft schwierig, den Schmerz ihrer Kinder zu erkennen, weil sie mit ihrem eigenen Schmerz und Enttäuschungen beschäftigt sind. Für Kinder ist die Scheidung oder Trennung ihrer Eltern meist mit Angst- und Verlustgefühlen verbunden. Sie fühlen sich hilflos, missverstanden, allein und entwickeln Verhaltensauffälligkeiten oder werden aggressiv.

 

Gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG ist es ab dem 1. Februar 2013 Eltern mit minderjährigen Kindern nicht mehr möglich, sich ohne vorherige Elternberatung einvernehmlich scheiden zu lassen. Hintergrund dieser Regelung ist, die Eltern bestmöglich über alle Folgen, die sich aufgrund der Scheidung für ihre Kinder ergeben, aufzuklären und zu informieren.

 

Von der Expertenkommission des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend erhielt ich die Eignungsanerkennung zur Beratung vor einvernehmlichen Scheidungen und wurde in die Liste der Berater und Beraterinnen eingetragen. Nach der absolvierten Beratung erhalten Sie von mir eine Bestätigung zur Vorlage bei Gericht.

 

Ziele der Elternberatung

 

  • Begleitung durch die belastende Zeit
  • Umgang mit dem Besuchsrecht nach einer Scheidung
  • Die Paarebene verlassen, aber als Eltern zusammenarbeiten
  • Gefühle, Bedürfnisse und Konflikte der Kinder erkennen
  • Das Recht des Kindes auf beide Elternteile

 

 

Fragen & Antworten

Wie viele Einheiten werden benötigt?

Der Beratungsprozess ist individuell, in manchen Fällen reichen wenige Gespräche, in anderen Fällen erstreckt sich die Beratung über Monate.

Wie häufig finden Beratungen statt?

In Krisensituationen und zu Beginn der Beratung werden wir uns 1x wöchentlich treffen.
In der Regel beträgt der Zeitabstand zwischen den einzelnen Sitzungen 14 Tage, besprochene Inhalte sollten in der Zwischenzeit umgesetzt werden.
Die Paar- und Familienberatung findet in 2 – 4-wöchigem Abstand statt, besprochene Inhalte sollten in der Zwischenzeit umgesetzt werden.

Wie lange muss ich auf einen Beratungstermin warten?

Die Wartezeiten variieren. Am besten nehmen Sie kurz mit mir Kontakt auf, um Ihren Ersttermin zu vereinbaren.

Was kostet die Beratung?

Einzelberatung
Für das Erstgespräch und jede weitere Beratungseinsheit werden € 60 verrechnet, Doppeleinheiten können auch für € 110 vereinbart werden – diese werden monatlich abgerechnet.
 
Paarberatung
Für das Erstgespräch (wenn Sie alleine kommen, gelten die Preise der Einzelberatung) und jede weitere Beratungseinheit werden € 80 verrechnet, Doppeleinheiten können auch für € 140 vereinbart werden – diese werden monatlich abgerechnet.
 
Familienberatung
Für das Erstgespräch (wenn Sie alleine kommen, gelten die Preise der Einzelberatung) und jede weitere Beratungseinheit werden € 80 verrechnet, Doppeleinheiten können auch für € 140 vereinbart werden – diese werden monatlich abgerechnet.
 
(Ich biete in Einzelfällen Sozialtarife an.)

Wann muss ich meine Sitzungen bezahlen?

Das Erstgespräch wird in bar bezahlt. Weitere Beratungseinheiten werden jeweils per Monatsende abgerechnet, gerne können auch andere Vereinbarungen getroffen werden.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Nein, eine Einzel-, Paar-, Familien- oder Lebensberatung kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden, da es sich um eine Beratung, nicht um eine Psychotherapie, handelt.

Was bedeutet “Schweigepflicht”?

Ohne ausdrückliche Einwilligung von Ihnen erfährt niemand, dass Sie zu mir Kontakt aufgenommen haben und schon gar nicht was in einer Beratung besprochen wurde.